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STB 2009, 260
BFH 
§ 13a ErbStG: Eintragung in das Handelsregister als Voraussetzung für die Beurteilung einer GmbH ([unbekannt] vom 04.02.2009, II R 41/07)

Eine in Gründung befindliche GmbH & Co. KG, an der eine natürliche Person beteiligt ist und die kein Handelsgewerbe betreibt, kann bei der Anwendung des § 13a ErbStG nicht vor ihrer Eintragung indas Handelsregister als gewerblich geprägte Personengesellschaft beurteilt werden.

BFH, StB 2009, 260 ([unbekannt] vom 04.02.2009, II R 41/07)

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