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RIW 2008, 386
EuGH 
Verbrauchsgüterkauf: Der Käufer hat bei Ersatzlieferung keinen Wertersatz für die Nutzung des mangelhaften Verbrauchsguts zu leisten – “Quelle” (Urteil vom 17.04.2008, C-404/06)

Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 5. 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.…

EuGH, RIW 2008, 386-389 (Urteil vom 17.04.2008, C-404/06)

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