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RIW 2008, 390
EuGH 
Urheberrecht: Die Verbreitung eines Originals oder Vervielfältigungsstücks eines Werks auf andere Weise als durch Verkauf setzt eine Eigentumsübertragung voraus; die Nutzung als Schaufensterdekoration oder Mobiliar in Verkaufsräumen genügt nicht – “Peek & Cloppenburg” (Urteil vom 17.04.2008, C-456/06)

Eine Verbreitung des Originals eines Werks oder eines Vervielfältigungsstücks davon an die Öffentlichkeit auf andere Weise als durch Verkauf im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft liegt nur bei einer Übertragung des Eigentums an diesem Gegenstand vor. …

EuGH, RIW 2008, 390-392 (Urteil vom 17.04.2008, C-456/06)

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