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RIW 2014, 227
EuGH 
Rechtmäßigkeit der EU-Vorschriften zum Verbot der Leerverkäufe bei Finanzinstrumenten (Urteil vom 22.01.2014, C-270/12)

Die der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) durch Art. 28 Verordnung (EU) Nr. 236/2012 übertragene Kompetenz, unter den dort festgelegten Voraussetzungen Leerverkäufe von Finanzinstrumenten zu verbieten, ist rechtmäßig.

EuGH, RIW 2014, 227-235 (Urteil vom 22.01.2014, C-270/12)

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