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RIW 2014, 235
BGH 
Ermittlung ausländischen Rechts durch die deutschen Gerichte (Urteil vom 14.01.2014, II ZR 192/13)

Der Tatrichter darf sich bei der Ermittlung ausländischen Rechts nicht auf die Heran-ziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muss auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.

BGH, RIW 2014, 235-237 (Urteil vom 14.01.2014, II ZR 192/13)

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