R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
 
 
RIW 2013, 390
BGH 
Nachweis der Zustellung einer Klageschrift und eines Versäumnisurteils in ein Land außerhalb der EU (hier: Türkei) (Urteil vom 15.01.2013, VI ZR 241/12)

Die Zustellung einer Klageschrift im Ausland kann nach § 183 Abs. 2 Satz 2 ZPO durch das schriftliche Zeugnis der ersuchten Behörde mit der Beweiskraft des § 418 Abs. 1 ZPO, die auch der entsprechenden Urkunde der türkischen Behörde zukommt, nachgewiesen werden.

BGH, RIW 2013, 390-391 (Urteil vom 15.01.2013, VI ZR 241/12)

Sehr geehrter Leser,

Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein, um das Dokument der Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft zu lesen.
zum Login

Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen, dann können Sie die Zeitschrift sofort freischalten.

Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft, um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen. Abonnement abschließen.

 
stats