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RIW 2013, 384
BGH 
EuGVVO: Abgrenzung zwischen Verbrauchergerichtsstand und besonderem Mietgerichtsstand bei Miete eines Ferienhauses (Urteil vom 23.10.2012, X ZR 157/11)

Macht ein Verbraucher gegenüber einem Reiseveranstalter Ansprüche aus einem Vertrag geltend, in dem sich der Reiseveranstalter zur zeitweisen Überlassung eines in einem anderen Vertragsstaat belegenen und einem Dritten gehörenden Ferienhauses verpflichtet hat, unterfällt der Rechtsstreit nicht der ausschließlichen Zuständigkeit des Art. 22 Nr. 1 Brüssel-I-VO.

BGH, RIW 2013, 384-387 (Urteil vom 23.10.2012, X ZR 157/11)

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