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K&R 2015, 648
BVerfG 
Ermittlungsverfahren gegen Informant rechtfertigt keine Durchsuchung bei Medienorganen (Beschluss vom 13.07.2015, 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13)

Das “Journalisten-Handy”, auf dem u. a. die Namen des Beschwerdeführers zu I. gespeichert waren, mag dafür sprechen, dass der Informant dienstliche Geheimnisse an Journalisten weitergegeben hat; das bloße Interesse der Strafverfolgungsbehörden, dies zu erfahren, rechtfertigt jedoch keine Durchsuchung in den Redaktionsräumen von Presseorganen. (Leitsatz der Redaktion)

BVerfG, K&R 2015, 648-651 (Beschluss vom 13.07.2015, 1 BvR 1089/13, 1 BvR 1090/13)

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