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K&R 2015, 437
Rath/Kuss/Bach, LL.M. 
Das neue IT-Sicherheitsgesetz

Der Bundestag hat am 12. 6. 2015 das IT-Sicherheitsgesetz beschlossen. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. 7. 2015 der Vorlage des Parlaments zugestimmt. Durch das neue Gesetz entstehen für Betreiber kritischer Infrastrukturen neue Pflichten zur Einführung von Abwehrmaßnahmen, Nachweis- und Meldepflichten.

Rath/Kuss/Bach, LL.M., K&R 2015, 437-440

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