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DSB 2020, 295
 
EuGH urteilt zu Wirksamkeitsanforderungen und zur Nachweisbarkeit von Einwilligungen

Der EuGH (Urteil vom 11.11.2020 – C-61/19) urteilte zu den Wirksamkeitsanforderungen und zu konkreten Anforderungen an die Nachweisbarkeit von Einwilligungen. Beklagte in der Sache ist die Orange România SA, die Telekommunikationsdienste in Rumänien anbietet. Im März verhängte die nationale Aufsichtsbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen, weil es Kopien der Ausweisdokumente ihrer Kunden ohne deren ausdrückliche Einwilligung aufbewahrt hatte. …

DSB 2020, 295-296

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