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BB 2008, 1280
 
LAG Berlin: Anhörung des Betriebsrats bei Änderungskündigung

Das LAG entschied in seinem Urteil vom 15.2.2008 – 8 Sa 1467/07 – wie folgt: Folgt der Arbeitgeber den Einwänden des Betriebsrats zu einer beabsichtigten Änderungskündigung und schränkt er das Änderungsangebot zugunsten des Arbeitnehmers ein, so ist eine erneute Anhörung des Betriebsrats nicht geboten.

BB 2008, 1280

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