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BB 2008, 1280
 
BAG: Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Treueprämie

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 19.2.2008 – 1 AZR 114/07 – wie folgt: Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung muss unmissverständlich und eindeutig sein. Erforderlichenfalls ist die Kündigungserklärung in Anwendung des § 133 BGB auszulegen. Lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, dass sich die Kündigung auf eine bestimmte Betriebsvereinbarung bezieht, entfaltet sie keine die Betriebsvereinbarung beendende Wirkung.…

BB 2008, 1280

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