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BB 2006, 577
BGH 
Keine Haftung des Gläubigers für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04)

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gehört auch dann nicht zu den Auslagen, die der Gläubiger nach Rücknahme eines Insolvenzantrages zu tragen hat, wenn keine die Vergütung deckende Masse vorhanden ist.

BGH, BB 2006, 577 (Beschluss vom 26.01.2006, IX ZB 231/04)

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