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BB 2008, 105
 

Im Blickpunkt

Abbildung 26

Das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) soll im Frühjahr 2008 in Kraft treten. Das Gesetz soll ein höheres Maß an Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen (siehe dazu den Beitrag von Timmann/Birkholz in BB 2007, 2749) und zwar auch zugunsten der Arbeitnehmer von Zielgesellschaften herstellen. Die wichtigsten Auswirkungen im Arbeitsrecht werden in aller Kürze bereits jetzt im aktuellen Standpunkt von Simon dargestellt bevor diese nach dem Inkrafttreten ausführlich analysiert werden.

Ihr Armin Fladung, verantwortlicher Redakteur Arbeitsrecht

 
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