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BB 2008, 105
 
Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses – weniger ist mehr!

Der Gesetzentwurf sieht neue, ausführliche Informationspflichten bei Übernahme von mind. 30 % der Stimmrechte (“Kontrollerwerb”) eines Unternehmens vor: Der Wirtschaftsausschuss ist über die potenziellen Erwerber, deren Absichten zur künftigen Geschäftstätigkeit und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer zu unterrichten. Gleiches gilt im Bieterverfahren. …

BB 2008, 105

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