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BB 2024, 2089
 

Im Blickpunkt

Abbildung 12

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27.8.2024 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG II) veröffentlicht. Ziel dieses Gesetzentwurfs sei es, so das BMF auf seiner Homepage, aufbauend auf dem Zukunftsfinanzierungsgesetz die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland weiter zu stärken und insbesondere die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen zu verbessern. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines ZuFinG II “ein Signal in die richtige Richtung”. Der Gesetzentwurf, so die PM der DK vom 29.8.2024 weiter, enthalte Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben. “Die Ziele, den Finanzstandort Deutschland weiter zu fördern und seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, sind richtig und notwendig”, so Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), dem aktuellen Federführer der DK. “Wir unterstützen daher den Antritt der Bundesregierung für Entbürokratisierung und Förderung des Kapitalmarkts.” Die Maßnahmen zur Verdoppelung der Schwellen für das Millionenkreditmeldewesen von 1 auf 2 Millionen seien ein erster Schritt, bürokratische Hürden zu beseitigen. Allerdings sehe die DK noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. So seien viele wichtige Themen im ZuFinG II gar nicht enthalten: Durch das ab 2025 geltende Verbot, Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend zu machen, werde Deutschland für die kapitalmarktgestützte Finanzierung der Wirtschaft unattraktiv. Das Verbot müsse deshalb dringend aufgehoben werden. Bedauerlich sei zudem, dass noch keine praxistauglichen und rechtssicheren Regelungen für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind. Auch sollten die überflüssigen Schriftformerfordernisse bei Verbraucherkreditverträgen abgeschafft werden. – Zum RefE eines ZuFinG II sowie zum RefE eines Fondsmarktstabilisierungsgesetzes (s. dazu auch die Meldungen auf der zweiten Seite dieses Wochenüberblicks) wird sich Steinmüller in BB 40 auf der Ersten Seite äußern.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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