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BB 2024, 2085
BFH 
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder (Urteil vom 10.04.2024, II R 34/21)

Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt.

BFH, BB 2024, 2085-2088 (Urteil vom 10.04.2024, II R 34/21)

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