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BB 2014, 559
BVerfG 
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeld wegen fehlenden Aufsichtsratsberichts (Beschluss vom 09.01.2014, 1 BvR 299/13)

Ein Ordnungsgeld wegen unvollständiger Offenlegung des Jahresabschlusses darf nicht verhängt werden, wenn nur ein Aufsichtsratsbericht fehlt, der nicht erstellt werden kann, weil kein Aufsichtsrat gebildet wurde.

BVerfG, BB 2014, 559-561 (Beschluss vom 09.01.2014, 1 BvR 299/13)

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