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BB 2014, 561
Kleinmanns 
BB-Kommentar zu BVerfG, Beschluss vom 09.01.2014, 1 BvR 299/13

Seit 2007 müssen haftungsbeschränkte Unternehmen ihre Jahresabschlüsse beim Betreiber des Bundesanzeigers offenlegen, der sie im Internet für jedermann zugänglich macht. Das Bundesamt für Justiz wacht über diese Verpflichtung. Eine flächendeckende Überwachung kann das Bundesamt aus Kapazitätsgründen nicht leisten. Gleichwohl verfeinert es im Laufe der Jahre seine Methoden, …

Kleinmanns, BB 2014, 561

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