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BB 2014, 52
 
Arbeitnehmerüberlassung: BAG stellt sich vor beteiligte Unternehmen

Mit Urteil vom 10.12.2013 (9 AZR 51/13) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass jedenfalls kein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher fingiert wird, wenn der Verleiher eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besitzt. Dies war zuletzt umstritten, auch die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg) entschied anders. Insbesondere eine Kammer des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hatte prominent entschieden, …

BB 2014, 52

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