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ZNER 2021, 199
OVG Nordrhein-Westfalen 
Stopp für Einbauverpflichtung intelligenter Messsysteme (Stromzähler) ([unbekannt] vom 04.03.2021, 21 B 1162/20)

Die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik vom 07. 02. 2020 löst keine Verpflichtung der Messstellenbetreiber aus, die Messstellen mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Auch ein entsprechendes Einbauverbot wird dadurch nicht begründet.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2021, 199-209 ([unbekannt] vom 04.03.2021, 21 B 1162/20)

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