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ZNER 2025, 172
OVG Nordrhein-Westfalen 
Optisch bedrängende Wirkung von WEA (Urteil vom 13.12.2024, 22 D 110/24.AK)

Der Umstand, dass der Standort einer Windenergieanlage – hier rund 34 m – tiefer als ein Wohnhaus liegt, spricht nicht für eine Ausnahme vom Regelfall des § 249 Abs. 10 BauGB.

OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2025, 172-173 (Urteil vom 13.12.2024, 22 D 110/24.AK)

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