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ZNER 2025, 79
OVG Lüneburg 
Eilrechtsschutz gegen Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Hinweiszweck der Ersatzbekanntmachung eines Flächennutzungsplans (Beschluss vom 17.12.2024, 12 MS 24/24)

Geht eine Gemeinde gegen die gemäß § 36 Abs. 2 BauGB erfolgte Ersetzung ihres Einvernehmens für einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid im Wege des Eilantrags gemäß § 80 Abs. 5 VwGO vor, ist Maßstab der Begründetheitsprüfung nur § 80 Abs. 5 VwGO und nicht auch das UmwRG.

OVG Lüneburg, ZNER 2025, 79-85 (Beschluss vom 17.12.2024, 12 MS 24/24)

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