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ZNER 2025, 103
von Bredow 
ZNER 2025, Heft 02, Umschlagteil S. 103 (I)

Editorial

Die vergangenen Monate waren energiewirtschaftlich und politisch turbulent. Auch das Ende der Regierungskoalition und die Neuwahlen haben den ununterbrochenen Änderungen im Energierecht keinen Abbruch getan. So verabschiedete das scheidende Parlament noch mehrere Gesetze von großer Relevanz für die Energiewirtschaft, darunter das Solarspitzengesetz. Die neu konstituierte Regierung steht angesichts außenpolitischer Spannungen und zahlreicher offener Fragen bereits zu Beginn vor großen Herausforderungen und kann nicht mit einer „Schonfrist“ rechnen. Unstrittig ist, dass eine rasche Energiewende Deutschlands außenpolitische Sicherheit und Unabhängigkeit stärkt. Ein erster Blick in den diesbezüglich recht vage formulierten Koalitionsvertrag lässt allerdings viele Fragen unbeantwortet.

Nicht nur Legislative und Exekutive mussten und müssen weitreichende Entscheidungen in Bezug auf die Energiewende treffen. Auch die Judikative befasst sich derzeit mit energiewirtschaftlich hochrelevanten Fragestellungen. In dieser Ausgabe der ZNER werden zwei aktuelle Urteile (EuGH zur Unionsrechtswidrigkeit von Kundenanlagen und BFH zum stromsteuerrechtlichen Versorgerstatus) beleuchtet. Ein weiterer Aufsatz befasst sich mit grundlegenden Fragen zum Baukostenzuschuss für Stromspeicher und zeigt auf, dass es diesbezüglich eine Reihe an offenen Fragen gibt, denen sich der BGH (besser: der Gesetzgeber) dringend widmen sollte.

Dr. Wolfgang Krafczyk und Moana Wittich widmen sich den Auswirkungen des EuGH-Urteils, das die deutsche Rechtsfigur der Kundenanlage im Sinne des EnWG für nicht mit der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar hält. Für die bislang „unregulierten“ Kundenanlagen ist dieses Urteil von erheblicher Tragweite. Der Beitrag zeigt auf, dass Betreiber solcher Anlagen bereits jetzt reagieren sollten, da das Urteil des EuGH unmittelbar bindend für deutsche Gerichte und Behörden ist. Trotz der sofortigen Bindungswirkung der Entscheidung sollte an dieser Stelle der Gesetzgeber tätig werden, um Klarheit herzustellen.

Der Beitrag von Jennifer Morgenstern und Martin Dell untersucht die Reichweite des sogenannten eingeschränkten stromsteuerlichen Versorgers im Hinblick auf Betreiber von Erneuerbare-Energie-Anlagen und betrachtet einen dazu ergangenen BFH-Beschluss. Da die Einordnung als „Versorger“ zahlreiche stromsteuerrechtliche Pflichten nach sich zieht, empfiehlt es sich für Betreiber erneuerbarer Anlagen, sich frühzeitig mit ihrer eigenen Einordnung zu befassen. Nur so lässt sich ein späterer administrativer und finanzieller Mehraufwand durch Korrekturen vermeiden. Inmitten der verschiedenen (eingeschränkten) Versorgerstatus und der daraus resultierenden Anforderungen bietet der Beitrag wichtige Orientierung – insbesondere angesichts der neuen Vorgaben aus dem BFH-Urteil.

In ihrem umfassenden Beitrag setzen sich Sascha Bentke und Dr. Bettina Hennig mit den grundlegenden Fragen des sogenannten Baukostenzuschusses und seiner Anwendung auf Batteriespeicher auseinander. Angesichts steigender Leistungspreise der Netzentgelte ist der Baukostenzuschuss von zentraler Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeicherprojekten. Allerdings ist die Rechtslage – vor allem für Netzanschlüsse außerhalb der Niederspannungsebene – bislang nur rudimentär geregelt. Wichtige Grundfragen, wie etwa die Rechtsnatur des Baukostenzuschusses, sind trotz des neuen Positionspapiers der Bundesnetzagentur ebenso wenig geklärt wie seine (diskriminierungsfreie) Anwendung auf Batteriespeicher. Seit der Entscheidung des OLG Düsseldorf, das die derzeitige Erhebungspraxis als Diskriminierung von Batteriespeichern ansieht, und der anschließenden Beschwerde der Bundesnetzagentur befinden sich sowohl Projektierer als auch Netzbetreiber in einer äußerst unbefriedigenden Situation rechtlicher Unsicherheit. Es bleibt zu hoffen, dass der BGH hierzu im Laufe dieses Jahres Klarheit schafft und die im Beitrag grundlegend diskutierten Fragen berücksichtigt.

Wie gewohnt finden sich nach diesen Beiträgen weitere neue und relevante zivil- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen mit Bedeutung für die Energiewirtschaft sowie Entscheidungen der Clearingstelle EEG|KWKG. Wir wünschen Ihnen wie immer eine anregende und erkenntnisreiche Lektüre.

Dr. Hartwig von Bredow

 
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