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ZNER 2025, 151
BVerwG 
Betriebsbeschränkungen für Windenergieanlagen zum Lärmschutz – Bestimmung des Einwirkungsbereichs nach Nr. 2.2 TA Lärm (Urteil vom 23.01.2025, 7 C 4.24)

Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern.

BVerwG, ZNER 2025, 151-154 (Urteil vom 23.01.2025, 7 C 4.24)

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