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ZNER 2012, 498
OLG Celle 
9. Prozessführungsbefugnis für eine Klage auf Duldung der Unterbrechung der Energieversorgung und Zutritt durch den Beauftragten des Netzbetreibers (Beschluss vom 20.08.2012, 13 W 56/12)

Zur Frage, ob der den Letztverbraucher leitungsgebunden mit Strom und Gas versorgende Lieferant im Falle des Zahlungsverzugs des Anschlussnutzers auf Duldung der Unterbrechung der Versorgung und Zutritt durch den Netzbetreiber klagen kann, ohne hierzu von dem Netzbetreiber ermächtigt worden zu sein.

OLG Celle, ZNER 2012, 498-501 (Beschluss vom 20.08.2012, 13 W 56/12)

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