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ZNER 2017, 204
BFH 
9. Abschreibungsbeginn bei Windkraftanlagen – Erlangung wirtschaftlichen Eigentums an einem Wirtschaftsgut – keine wechselseitige Bindungswirkung der steuerrechtlichen Behandlung beim jeweils anderen Vertragspartner eines Werklieferungsvertrags – Änderung eines Feststellungsbescheids wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen (Urteil vom 22.09.2016, IV R 1/14)

Die Anschaffungskosten einer durch Kaufvertrag bzw. Werklieferungsvertrag erworbenen Windkraftanlage können erst ab dem Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums abgeschrieben werden. Das wirtschaftliche Eigentum an einer Windkraftanlage geht erst im Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Erwerber/Besteller über.

BFH, ZNER 2017, 204-205 (Urteil vom 22.09.2016, IV R 1/14)

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