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ZNER 2011, 63
OLG Celle 
8. Billigkeitsprüfung von Preiserhöhungen der Gasversorgungsunternehmen gegenüber Tarifkunden (Urteil vom 19.08.2010, 13 U 82/07 (Kart.))

Tarifpreiserhöhungen können nur durch Kostensteigerungen gerechtfertigt werden, die bereits zum Zeitpunkt der Preisanpassung eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt eintreten werden, nicht jedoch durch prognostizierte Kostenerhöhungen, die erst in einem halben Jahr virulent werden.

OLG Celle, ZNER 2011, 63-67 (Urteil vom 19.08.2010, 13 U 82/07 (Kart.))

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