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ZNER 2017, 202
OLG Düsseldorf 
7. § 4 Abs. 5 ARegV erlaubt eine rückwirkende Anpassung der Erlösobergrenzen [Nur Leitsätze] (Beschluss vom 15.02.2017, VI-3 Kart 155/15 (V))

§ 4 Abs. 5 ARegV erlaubt eine rückwirkende Anpassung der Erlösobergrenzen des Netzbetreibers aufgrund der Bestimmung des Qualitätselements. Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Anpassung steht im Ermessen der Regulierungsbehörde.

OLG Düsseldorf, ZNER 2017, 202 (Beschluss vom 15.02.2017, VI-3 Kart 155/15 (V))

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