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ZNER 2011, 431
BGH 
3. Zur Regelverantwortlichkeit eines Übertragungsnetzbetreibers nach §§ 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 (Urteil vom 15.06.2011, VIII ZR 308/09)

Ein Übertragungsnetzbetreiber gilt auch dann im Sinne des § 14 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004, § 37 Abs. 1 Satz 1 EEG 2008 als regelverantwortlich für ein inländisches Energieversorgungsunternehmen, wenn dieses zwar ein nicht zu einer inländischen Regelzone gehörendes Netz nutzt, er aber das nächstgelegene inländische Übertragungsnetz im Sinne des § 4 Abs. 6 Satz 2 EEG 2004, § 8 Abs. …

BGH, ZNER 2011, 431-435 (Urteil vom 15.06.2011, VIII ZR 308/09)

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