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ZNER 2014, 222
OVG Lüneburg 
21. Rechtsschutzbedürfnis bei abstrakter Normenkontrolle (Urteil vom 23.01.2014, 12 KN 285/12)

Das Rechtsschutzbedürfnis eines Windenergieanlagenbetreibers, der außerhalb der ausgewiesenen Sonderfläche eine Anlage errichten will, für einen gegen die Ausschlusswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gerichteten Normenkontrollantrag ist nicht deshalb zu verneinen, weil die Behörde seinen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids aus anderen Gründen abgelehnt und im gerichtlichen Verfahren erklärt hat, …

OVG Lüneburg, ZNER 2014, 222 (Urteil vom 23.01.2014, 12 KN 285/12)

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