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ZNER 2013, 450
BGH 
20. Zur Belehrung bei einem Fernabsatzvertrag (Urteil vom 25.01.2012, VIII ZR 95/11)

Die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse genügt beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht (Anschluss an BGH, Urteil vom 11. April 2002 – I ZR 306/99, NJW 2002, 2391 – Postfachanschrift).

BGH, ZNER 2013, 450 (Urteil vom 25.01.2012, VIII ZR 95/11)

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