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ZNER 2011, 46
BGH 
2. Zur Beschwerdebefugnis eines Gasversorgungsunternehmens i.R.d. Verfahrens zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor (Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 52/09)

Ein Gasversorgungsunternehmen, das in dem vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahren zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor keinen Beiladungsantrag gestellt hat, ist im gerichtlichen Verfahren nicht beschwerdebefugt.

BGH, ZNER 2011, 46-49 (Beschluss vom 05.10.2010, EnVR 52/09)

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