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ZNER 2014, 457
BGH 
2. Bereicherungsanspruch wegen unbilliger Netzentgelte auch bei deren Abwälzbarkeit (Stromnetznutzungsentgelt VI) (Urteil vom 22.07.2014, KZR 27/13)

a) Macht ein Netznutzer geltend, die vom Netzbetreiber vorgenommene Bestimmung des Entgelts für die Nutzung eines Elektrizitätsnetzes sei gemäß § 315 Abs. 3 BGB unwirksam, so kann eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu Lasten des Netzbetreibers nicht auf den Umstand gestützt werden, dass die verlangten Entgelte um rund 9,75 % höher sind als die genehmigten Entgelte eines darauffolgenden Abrechnungszeitraums.…

BGH, ZNER 2014, 457-460 (Urteil vom 22.07.2014, KZR 27/13)

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