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ZNER 2012, 518
Schleswig-Holsteinisches OLG 
16. Zum zeitweisen Einsatz von fossilen Energieträgern in einer Biogasanlage außerhalb der Zünd- und Stützfeuerung unter dem EEG 2004 (Urteil vom 15.06.2012, 1 U 38/11)

Der zeitweise Einsatz von fossilen Energieträgern in einer Biogasanlage nach deren Inbetriebnahme unter dem EEG 2004 außerhalb der Zünd- und Stützfeuerung lässt den Vergütungsanspruch für den Strom endgültig entfallen. Das gilt auch für die zukünftigen Zeiträume, in denen der Strom ausschließlich aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird.

Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2012, 518-520 (Urteil vom 15.06.2012, 1 U 38/11)

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