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ZNER 2012, 505
OLG Düsseldorf 
12. Die Anforderungen der Richtlinie 2003/55/EG sind bei der Grundversorgung mit Gas in die GasGVV hineinzulesen (Urteil vom 13.06.2012, VI-2 U (Kart) 10/11)

Wenn § 4 Abs. 2 AVBGasV, § 5 Abs. 2 GasGW bei Grundtarifverträgen kein einseitiges Preisanpassungsrecht des Gasversorgers zu entnehmen sein sollte, ist ihm – im Rahmen der Grundversorgung – ein solches Recht jedenfalls im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung zuzuerkennen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011 – VI-3 U (Kart) 4/11).

OLG Düsseldorf, ZNER 2012, 505-506 (Urteil vom 13.06.2012, VI-2 U (Kart) 10/11)

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