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ZNER 2011, 73
OLG Naumburg 
11. Keine Billigkeitskontrolle von Netznutzungsentgelten nach § 315 Abs. 3 BGB, wenn der Netzbetreiber nur das genehmigte Netznutzungsentgelt verlangt (Urteil vom 09.11.2010, 1 U 40/10)

Eine nachträgliche Überprüfung der vom Netzbetreiber bestimmten Netznutzungsentgelte nach § 315 Abs. 3 BGB ist regelmäßig auszuschließen, wenn der Netzbetreiber nur das nach § 23 a EnWG 2005 genehmigte Netznutzungsentgelt verlangt.

OLG Naumburg, ZNER 2011, 73-76 (Urteil vom 09.11.2010, 1 U 40/10)

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