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ZNER 2011, 203
LG Hannover 
10. Der Netzüberlassungsanspruch umfasst auch gemischt genutzte Anlagen, sofern sie für die Versorgung im Netzgebiet notwendig sind (Urteil vom 22.02.2011, 18 O 383/06)

Die Netzpetentin hat den Anspruch auf vorrangige Feststellung des Umfangs der zu übertragenden Stromversorgungsanlagen, weil ihr nicht zuzumuten ist, den Vergütungsanspruch durchzufechten, solange der Umfang der Anlagen nicht abschließend bestimmt ist.

LG Hannover, ZNER 2011, 203-205 (Urteil vom 22.02.2011, 18 O 383/06)

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