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ZLR 2006, 288
Berlit 
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 26.01.2006, I ZR 121/03

Die vorliegende Entscheidung des I. Zivilsenats des BGH macht einmal mehr deutlich, daß die Prüfungspflicht der Presse bei gesundheitsbezogener Anzeigenwerbung wie auch bei Werbeanzeigen für Lebensmittel nicht sehr weit geht.

Berlit, ZLR 2006, 288-289

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