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ZLR 2013, 627
Weck 
Anmerkung zu VGH München, Urteil vom 13.03.2013, 9 B 09.2162

Mit Urteil vom 13. März 2013 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass es eine Irreführung des Verbrauchers darstellt, wenn mit dem Hinweis „Spitzenqualität“ in Verkehr gebrachte Brühwurstartikel unter Verwendung von Bruchware hergestellt wurden. Der Tenor ist in gewisser Weise nicht überraschend; er bestätigt zumindest eine vorinstanzliche Entscheidung (Verwaltungsgericht Regensburg, …

Weck, ZLR 2013, 627-630

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