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ZLR 2001, 724
Schultz-Süchting 
Anmerkung zu BGH, Urteil vom 03.05.2001, I ZR 318/98

Zu der Frage, ob ich den Slogan „Kellogg’s – Das Beste jeden Morgen“, wie er als Werbungs-Hauptaussage von der Beklagten für verschiedene Angebots-Formen der Cerealien verwendet worden ist, zulässig oder unzulässig finden soll, habe ich – auch nach der Lektüre dieses Urteils – keine Meinung. Ich weiß danach nämlich zwar, daß in den Produkten Zucker und Getreide und daher auch einige für die Ernährung mehr oder weniger vorteilhafte Bestandteile enthalten sind, …

Schultz-Süchting, ZLR 2001, 724-729

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