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ZLR 2001, 339
OLG Frankfurt a. M. 
7. Oberlandesgericht Frankfurt am Main – „Tabakhaftung“ (Beschluss vom 01.02.2001, 1 W 11/00)

Auf eine von einem Produkt ausgehende Gefahr muß dann nicht hingewiesen werden, wenn deren Kenntnis zum allgemeinen Erfahrungswissen gehört. Zu diesem Erfahrungswissen von jedermann gehört es, daß das Einsaugen von Zigarettenrauch auf Dauer schwere, sogar tödliche Gesundheitsschäden verursachen und daß Rauchen süchtig machen kann, so daß ein Aufhören mit erheblicher Willensanstrengung und unter Umständen körperlichen und nervlichen Beeinträchtigungen verbunden ist.…

OLG Frankfurt a. M., ZLR 2001, 339-342 (Beschluss vom 01.02.2001, 1 W 11/00)

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