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ZLR 2003, 604
KG Berlin 
5. Kammergericht – „Auffüllcharakter“ (Urteil vom 08.11.2002, 5 U 149/02)

Für die Einordnung eines Produkts als Lebensmittel oder Arzneimittel ist seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung entscheidend, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt.

KG Berlin, ZLR 2003, 604-619 (Urteil vom 08.11.2002, 5 U 149/02)

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