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ZLR 2002, 736
VGH Baden-Württemberg 
4. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – „BSE: Tauglichkeitserklärung“ (Beschluss vom 15.07.2002, 9 S 1047/02)

Eine fleischhygienerechtliche Tauglichkeitserklärung darf für über 24 Monate alte Rinder nur dann erteilt werden, wenn ein zugelassenes Untersuchungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und einen negativen Befund ergeben hat. Ist der zugelassene Untersuchungstest nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden oder seine Ordnungsgemäßheit ernstlich zweifelhaft, darf keine Tauglichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.…

VGH Baden-Württemberg, ZLR 2002, 736-741 (Beschluss vom 15.07.2002, 9 S 1047/02)

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