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ZLR 2001, 572
OLG Oldenburg 
4. Oberlandesgericht Oldenburg – „Etikettenschwindel“ (Beschluss vom 09.03.2001, 13 W 13/01)

Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist der Verfügungsgrund einer zu vermutenden Wiederholungsgefahr dann nicht glaubhaft, wenn die erfolgte erstmalige Äußerung des Antragsgegners lediglich zur berechtigen Abwehr eines von dritter Seite gegen ihn erhobenen Vorwurfs erfolgte und entsprechende weitere Äußerungen mangels Interesse Dritter wie auch des Antragsgegners selbst daran nicht zu erwarten sind.…

OLG Oldenburg, ZLR 2001, 572-574 (Beschluss vom 09.03.2001, 13 W 13/01)

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