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ZLR 2001, 323
Hanseatisches OLG Hamburg 
4. Hanseatisches Oberlandesgericht – „probiotisch“ (Urteil vom 30.11.2000, 3 U 76/00)

Wird mit dem Gütesiegel einer „probiotischen Gesellschaft“ für ein bestimmtes Produkt geworben, nimmt der Verkehr mangels entgegenstehender Hinweise an, das Produkt selbst sei „probiotisch“.

Hanseatisches OLG Hamburg, ZLR 2001, 323-327 (Urteil vom 30.11.2000, 3 U 76/00)

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