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ZLR 2003, 371
OVG Lüneburg 
3. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht – „Pflanzenteile“ (Urteil vom 24.10.2002, 11 LC 207/02)

Aus China importierte unbehandelte oder nur grob vorbehandelte getrocknete Pflanzenteile, die in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) zu Heilzwecken verwendet werden, stellen als solche noch keine Arzneimittel i.S.d. § 2 AMG dar. Diese Zweckbestimmung erhalten sie erst dann, wenn mehrere unterschiedliche Pflanzenteile in der Apotheke aufgrund ärztlicher Verordnung gezielt zusammengestellt und vermischt werden.…

OVG Lüneburg, ZLR 2003, 371-383 (Urteil vom 24.10.2002, 11 LC 207/02)

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