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ZLR 2013, 608
BVerwG 
3. Bundesverwaltungsgericht – „Deutsches Weintor II“ (Urteil vom 14.02.2013, 3 C 23.12)

Die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf eine milde („sanfte“) Säure ist eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 mit der Folge, dass sie bei der Kennzeichnung, Aufmachung und Bewerbung des Getränks nicht verwendet werden darf (Art. 4 Abs. 3).

BVerwG, ZLR 2013, 608-611 (Urteil vom 14.02.2013, 3 C 23.12)

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