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ZLR 2002, 356
OVG Lüneburg 
2. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht – „Nitritpökelsalz“ (Urteil vom 20.11.2001, 11 LB 689/01)

Es spricht Überwiegendes dafür, daß nach Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S.230) durch Art. 1 der 1. Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften vom 13. November 2000 (BGBl. I S. 1520) der Zusatzstoff „Nitrit“ nur noch als Konservierungsstoff eingesetzt werden darf.

OVG Lüneburg, ZLR 2002, 356-369 (Urteil vom 20.11.2001, 11 LB 689/01)

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