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ZFWG 2024, 163
OVG Niedersachsen 
Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Pferdewetten im Internet (Beschluss vom 29.01.2024, 10 ME 31/24)

Der Veranstalter / Vermittler von Glücksspielen im Internet hat nach § 6c Abs. 6 GlüStV 2021 keinen Anspruch auf Mitteilung des noch offenen Restbudgets eines Spielers.

OVG Niedersachsen, ZfWG 2024, 163-171 (Beschluss vom 29.01.2024, 10 ME 31/24)

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